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Innerbetriebliche
Fahrerlaubnis

Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge und Krananlagen

Unterweisungen gemäß des Regelwerks der DGUV Grundsatzes 308.008 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es legt die grundlegenden Anforderungen und Empfehlungen für den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen fest. Darüber hinaus bieten wir Continuation Trainings für verschiedene Flurförderzeug- und Krananlagenmodelle gemäß DGUV an.

 

Das Regelwerk beinhaltet Vorschriften für die Konstruktion, Instandhaltung und Überprüfung dieser Geräte sowie für die Schulung und Qualifikation der Bedienpersonen. Es beschreibt auch die notwendigen Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeugen und Krananlagen, einschließlich der Verwendung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung.

  • Vorstellen der rechtlichen Hintergünde, DGUV Grundsatz und Informationenn, DIN Normen
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Interne Vorschriften und Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften    
  • Eignung
  • Betriebsanweisungen und Betriebshandbuch
  • Bedienungsanleitungen
  • Gefahrenquellen und Unfallgeschehen
  • Kennzeichnung und Hinweise
  • Gebote im Umgang / Rechtsfolgen
  • Einsatzgrenzen
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

Das Ziel von DGUV Grundsätze ist es, die Sicherheit der Bedienpersonen und anderer Personen, die sich in der Nähe dieser Geräte aufhalten, zu gewährleisten. Es stellt sicher, dass alle Beteiligten bei der Verwendung dieser Geräte ausreichend geschützt sind, um Unfälle zu vermeiden. Für jeden Bereich gibt es Unterweisung zum Fahren des jeweiligen Gerätes.

Ihre Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen, Flurföderzeuge und Krane fahren, aber nicht die notwendige Grundausbildung nachweisen können.

 

Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter auf die, in Ihrem Betrieb genutzten Geräte. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf !