Aviation Consulting & Coaching
ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching bietet Ihnen Fachwissen für die Praxis
und Schulung als Beratungsleistung.
ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching stellt Ihnen spezialisiertes Fachwissen für die Praxis und Schulung als Beratungsleistung zur Verfügung.
Wir passen unsere Leistungen Ihrer Situation und Fragestellung an und stehen Ihnen auch für außergewöhnliche Aufgaben rund um den Bereich Aviation zur Verfügung.
Jedes Luftfahrt-Unternehmen muss gemäß den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde ein funktionelles Qualitätssicherungs-System in seinen Betrieb implementieren.
Wir helfen Ihnen, die Richtlinien der nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden zu erfüllen. Damit unterstützen wir Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu sichern und weiter zu verbessern.
Wir beraten Sie
bei der Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems nach den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde und erstellen die nötigen Konzepte nach Ihren individuellen betrieblichen Anforderungen.
Wir entwickeln für Sie
ein Qualitätsmanagement-Verfahren, führen eine Konformitäts- und Anwendbarkeitsprüfung durch und arbeiten bei Bedarf die neuen Prozesse in Ihr bestehendes Qualitätsmanagement-System ein. Breits bestehende Verfahren werden nach Ihren Vorgaben geändert, optimiert oder bei Bedarf neu entworfen. Bei genehmigungsrelevanten Verfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt erfolgt die Beantragung und Einholung der Genehmigung durch ATCC.
Wir überwachen
die Umsetzung des Qualitäts-Managements in Ihrem Unternehmen, führen Überprüfungen/ Audits durch und erstellen die Untersuchungsberichte/ Vorlagen zum Nachweis für das Luftfahrt-Bundesamt bzw. für Ihre Kunden.
Lizenzierte Fachspezialisten führen für Sie durch Flugzeug Assessments (Überprüfungen und Zustandsbeurteilungen) und die Auditierung von Instandhaltungs- und Wartungsbetrieben.
Flugzeug-Rücknahme aus dem Lease mit wesentlichen Inhalten
Wertgutachten zu Luftfahrzeugen
Überprüfung von Instandhaltungsmaßnahmen (Flugzeug-Wartung) durch regelmäßige Audits
Überprüfung und Auswahl der Instandhaltungsbetriebe (weltweit)
Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)
EASA Anhang 1 (Part M) legt Maßnahmen zum Erhalt der Lufttüchtigkeit fest. Die behördlichen Anforderungen für die Lufttüchtigkeit müssen erfüllt, und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Um als Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit anerkannt zu werden, gilt für gewerbliche Luftfahrtunternehmen seit September 2005 der EASA Teil-M.
Ab diesem Zeitpunkt können alle Luftfahrtunternehmen eine eigene Genehmigung als CAMO gem. EASA Teil-M Unterabschnitt G der VO (EU) Nr. 1321/2014 erwerben.
Wir bereiten Ihr Unternehmen auf die behördliche Zulassung vor wie:
Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Anforderungen an Lufttüchtigkeit und Instandhaltung
Bei Luftfahrzeugen, die gewerbsmäßig für die Beförderung von Personen oder Fracht verwendet werden, trägt der Betreiber die Verantwortung für den Erhalt der Lufttüchtigkeit. Der Betreiber kann die dazu notwendigen Arbeiten selbst durchführen, wenn er als zugelassener Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Anhang 2 (Part-145) anerkannt ist. Alternativ kann er mit der Instandhaltung einen zugelassenen Betrieb beauftragen, eine CAMO.