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Aviation Consulting & Coaching

ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching bietet Ihnen Fachwissen für die Praxis
und Schulung als Beratungsleistung.

Expertise seit über 15 Jahren

ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching stellt Ihnen spezialisiertes Fachwissen für die Praxis und Schulung als Beratungsleistung zur Verfügung.

Wir passen unsere Leistungen Ihrer Situation und Fragestellung an und stehen Ihnen auch für außergewöhnliche Aufgaben rund um den Bereich Aviation zur Verfügung.

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen, die Richtlinien der nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden zu erfüllen.

Jedes Luftfahrt-Unternehmen muss gemäß den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde ein funktionelles Qualitätssicherungs-System in seinen Betrieb implementieren.
Wir helfen Ihnen, die Richtlinien der nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden zu erfüllen. Damit unterstützen wir Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu sichern und weiter zu verbessern.

Wir beraten Sie
bei der Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems nach den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde und erstellen die nötigen Konzepte nach Ihren individuellen betrieblichen Anforderungen.

Wir entwickeln für Sie
ein Qualitätsmanagement-Verfahren, führen eine Konformitäts- und Anwendbarkeitsprüfung durch und arbeiten bei Bedarf die neuen Prozesse in Ihr bestehendes Qualitätsmanagement-System ein. Breits bestehende Verfahren werden nach Ihren Vorgaben geändert, optimiert oder bei Bedarf neu entworfen. Bei genehmigungsrelevanten Verfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt erfolgt die Beantragung und Einholung der Genehmigung durch ATCC.

Wir überwachen
die Umsetzung des Qualitäts-Managements in Ihrem Unternehmen, führen Überprüfungen/ Audits durch und erstellen die Untersuchungsberichte/ Vorlagen zum Nachweis für das Luftfahrt-Bundesamt bzw. für Ihre Kunden.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Wertgutachten für Flugzeuge und Durchführung von Audits

Lizenzierte Fachspezialisten führen für Sie durch Flugzeug Assessments (Überprüfungen und Zustandsbeurteilungen) und die Auditierung von Instandhaltungs- und Wartungsbetrieben.


Flugzeug-Rücknahme aus dem Lease mit wesentlichen Inhalten

  • Zusammenfassung (Kurzbeschreibung als Managemententscheidung)
  • Detailierte Zustandsbeschreibung der wichtigsten Flugzeugbaugruppen-und Flugzeugsystemen unterlegt mit Bildmaterial
  • Technical Data, Darstellung der Luftfahrzeug Kennzahlen
  • AD`s, SB`s, Flugzeiten etc.
  • Darstellung der gesichteten Dokumente

Wertgutachten zu Luftfahrzeugen

  • Ermittlung des Zeitwertes eines Luftfahrzeuges
  • Schadensbegutachtung im Falle von Incidents und Accidents
  • Erstellen von detaillierten Untersuchungsberichten


Überprüfung von Instandhaltungsmaßnahmen (Flugzeug-Wartung) durch regelmäßige Audits

  • Einsatz der richtigen Werkzeuge, Materialien, Betriebsmittel und Instandhaltungsmethode im Verlauf von jährlich stattfindenden Kontrollen (wie C-Checks), durchgeführt von beauftragten Part-145 Instandhaltungsbetrieben
  • Einsatz von qualifiziertem, nach Part-66 ausgebildetem Instandhaltungspersonal während der beauftragten Instandhaltungsarbeiten


Überprüfung und Auswahl der Instandhaltungsbetriebe (weltweit)

  • Betrachtung der Instandhaltungsbetriebe auf funktionale Prozesse sowie fristgerechte und richtige Arbeitsausführung, gem. EASA Part-145 / EASA Part-M
  • Überprüfung der Flugbetriebe, bei Unregelmäßigkeiten auf Basis von Part-M

Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)

EASA Anhang 1 (Part M) legt Maßnahmen zum Erhalt der Lufttüchtigkeit fest. Die behördlichen Anforderungen für die Lufttüchtigkeit müssen erfüllt, und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Um als Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit anerkannt zu werden, gilt für gewerbliche Luftfahrtunternehmen seit September 2005 der EASA Teil-M.

Ab diesem Zeitpunkt können alle Luftfahrtunternehmen eine eigene Genehmigung als CAMO gem. EASA Teil-M Unterabschnitt G der VO (EU) Nr. 1321/2014 erwerben.

 

Wir bereiten Ihr Unternehmen auf die behördliche Zulassung vor wie:

  • Erstellen eines Handbuches (CAME) zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gem. (Part-M Unterabschnitt G) und Einholung der Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt
  • Ausbildung des Personals für die Prüfung der Lufttüchtigkeit gem. Teil-M Unterabschnitt G der VO (EU) Nr. 1321/2014
  • Prüfungsvorbereitung und Absolvierung der Prüfung für das vorgesehene Personal, wie gem. EASA Part-M Unterabschnitt G vom Luftfahrt-Bundesamt gefordert
  • Erstellung und Durchführung eines, mit dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmten,
    • Continuation Trainings für das Personal welches für die Prüfung die Lufttüchtigkeit anerkannt ist, einschließlich des geforderten fortlaufenden Updates wie: Luftrechtliche Verfahren, Prozesse, Flugzeug-Herstellerforderungen, etc.

Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Anforderungen an Lufttüchtigkeit und Instandhaltung
Bei Luftfahrzeugen, die gewerbsmäßig für die Beförderung von Personen oder Fracht verwendet werden, trägt der Betreiber die Verantwortung für den Erhalt der Lufttüchtigkeit. Der Betreiber kann die dazu notwendigen Arbeiten selbst durchführen, wenn er als zugelassener Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Anhang 2 (Part-145) anerkannt ist. Alternativ kann er mit der Instandhaltung einen zugelassenen Betrieb beauftragen, eine CAMO.