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Sprechfunkzeugnis

BZF I

Das BZF I (Berechtigung zum Führen von Funkanlagen der Klasse 1) ist ein Sprechfunkzeugnis, das von der Bundesnetzagentur ausgestellt wird. Es berechtigt den Inhaber, Funkanrufe über Funkanlagen in der Luftfahrt, auf See und an Land zu tätigen und zu empfangen. Um das BZF 1 zu erlangen, müssen bestimmte theoretische und praktische Prüfungen abgelegt werden, die den Umgang mit Funkanlagen, den Funkverkehr und die Funkverfahren betreffen. Die Prüfungen beziehen sich auf den Betrieb von Funkanlagen, die Verwendung von Frequenzen, die Funkverfahren und Phrasen, sowie die internationalen Regeln für den Funkverkehr

Lehrgangsinformationen

  • Dauer: 5 Tage
  • 4 Tage Theorie- und Praxisunterricht (max. 4 Pers./Gruppe) im Lehrsaal oder
    als Distance Learning Course via MS Teams
  • Praktische Sprechfunkübungen im Unterricht, um die Teilnehmer bestmöglich
    auf die Abschlussprüfung vorzubereiten
  • Abschlussprüfung wird durch die Bundesnetzagentur abgenommen, 
    - bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

Inhalte der BZF I Schulung

  • Einführung in die Funkanlagen und Frequenzen für den Flugbetrieb
  • Verwendung von Funkverfahren und Phrasen im Flugbetrieb
  • Übungen zur praktischen Anwendung von Funkgesprächen während des Fluges
  • Einblick in die internationalen Regeln für den Funkverkehr
  • Theoretische Prüfung zum BZF 1
  • Praktische Prüfung zum BZF 1