Ihr Flugzeug Instandhaltungs- und Wartungspersonal wird von ATCC auf den Erwerb und Erhalt der Freigabeberechtigung und damit auf seine Aufgaben im Betrieb bestens vorbereitet. Das Team der ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching stellt ihr über 15-jähriges Fachwissen in den Dienst Ihrer Qualitätssteigerung.
In Part-66 werden Mindestanforderungen an das Personal sowie Art und Umfang der Ausbildung festgelegt. Die Ausbildung findet bei ATCC, einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb statt. Die Anforderungen an zugelassene Ausbildungsbetriebe werden durch den Teil-147 beschrieben.
Die Ausbilder, Examiner, Assessoren der ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching verfügen über eine langjährige Berufspraxis aus dem Bereich Flugzeug-Wartung, Flugzeug-Instandhaltung und sind im Besitz einer Prüferlizenz oder einer EASA Aircraft Maintenance Licence -AML-. Sie unterrichten seit vielen Jahren spezifische Fachthemen aus dem Bereich Flugzeugtechnik im besonderen alle ATA-Chapter der Flugzeug-Musterschulungen/ Typtraining nach ATA-Specification 104.
Auch die Luftrecht-Themen, Menschliche Faktoren (Human Factor) werden durch Ihr umfangreiches Expertenwissen professionell vermittelt. Spezielles Fachtraining wie z. B. (Fehlersuche in betroffenen Flugzeugsystemen, Triebwerk Standlauf Ausbildung, usw.) werden individuell aufbereitet und vermittelt.
Natürlich haben alle Trainer Ihre Qualifikation und professionelle Handlungskompetenz der Luftfahrt-Behörde darlegen müssen und wurden als Trainer und Examiner zugelassen/ "approved". Alle Trainer besuchen regelmässig Weiterbildungsseminare die von der Luftfahrt- Behörde, den Flugzeugherstellern und Komponentenherstellern angeboten werden.
Die Verordnung im Überblick über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen.
Nach Teil M und Teil-145 dürfen Instandhaltungsarbeiten am Luftfahrtgerät nur von jeweils dafür qualifiziertem Personal durch eine Freigabebescheinigung CRS (Certification of Release to Service) freigegeben werden.
Mit dieser Freigabebescheinigung wird vom hierfür lizenzierten und zur Freigabe berechtigten Personal die mit Teil-145 oder Teil M übereinstimmende Durchführung der Arbeiten bestätigt. Das Luftfahrzeug ist somit bezüglich dieser Arbeiten für den Betrieb einsatzbereit.
Durch Anhänge zu der Verordnung wurden folgende Teile in Kraft gesetzt: