EASA Part-147 zugelassener Ausbildungsbetrieb

Ihr Flugzeug Instandhaltungs- und Wartungspersonal wird von ATCC auf den Erwerb und Erhalt der Freigabeberechtigung und damit auf seine Aufgaben im Betrieb bestens vorbereitet. Das Team der ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching stellt ihr über 15-jähriges Fachwissen in den Dienst Ihrer Qualitätssteigerung.

Training - Erfahrene Trainer, Ausbilder, Assessoren

In Part-66 werden Mindestanforderungen an die Bewerber sowie Art und Umfang der Ausbildung festgelegt. Die Ausbildung findet bei ATCC, einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb statt. Die Anforderungen an zugelassene Ausbildungsbetriebe werden durch den Teil-147 beschrieben.

Die Trainer, Ausbilder, Assessoren der ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching verfügen über eine langjährige Berufspraxis aus dem Bereich Flugzeug-Wartung, Flugzeug-Instandhaltung und sind im Besitz einer Prüferlizenz oder einer EASA Aircraft Maintenance Licence -AML-. Sie unterrichten seit vielen Jahren spezifische Fachthemen aus dem Bereich Flugzeugtechnik im besonderen alle ATA-Chapter der Flugzeug-Musterschulungen/ Typtraining nach ATA-Specification 104.

Auch die Luftrecht-Themen, Menschliche Faktoren (Human Factor) werden durch Ihr umfangreiches Expertenwissen professionell vermittelt. Spezielles Fachtraining wie z. B. (Fehlersuche in betroffenen Flugzeugsystemen, Triebwerk Standlauf Ausbildung, usw.) werden individuell aufbereitet und vermittelt.

Natürlich haben alle Trainer Ihre Qualifikation und professionelle Handlungskompetenz der Luftfahrt-Behörde darlegen müssen und wurden als Trainer und Examiner zugelassen/ "approved". Alle Trainer besuchen regelmässig Weiterbildungsseminare die von der Luftfahrt- Behörde, den Flugzeugherstellern und Komponentenherstellern angeboten werden.

Im besonderen werden unsere Trainer regelmässig auditiert um unseren Kunden eine gleichbleibende, qualitativ hochwertige und fortschrittliche Unterrichtsgestaltung anbieten zu können.

EASA-Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 vom 26.11.2014

Die Verordnung im Überblick über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen.

Durch Anhänge zu der Verordnung wurden folgende Teile in Kraft gesetzt:

Anhang I

Teil-MContinuing Airworthiness (PDF)

Anhang II

Teil-145

Maintenance Organisation Approvals (PDF)

Anhang III

Teil-66

Certifying Staff (PDF)

Anhang IV

Teil-147

Training Organisation Requirements (PDF)

Nach Teil M und Teil-145 dürfen Instandhaltungsarbeiten am Luftfahrtgerät nur von jeweils dafür qualifiziertem Personal durch eine Freigabebescheinigung CRS (Certification of Release to Service) freigegeben werden.

Mit dieser Freigabebescheinigung wird vom hierfür lizenzierten und zur Freigabe berechtigten Personal die mit Teil-145 oder Teil M übereinstimmende Durchführung der Arbeiten bestätigt. Das Luftfahrzeug ist somit bezüglich dieser Arbeiten für den Betrieb einsatzbereit.

ATCC AeroTechnical

Aviation Maintenance Training
Aviation Consulting | Aviation Coaching

Part-147 Maintenance Training Organisation EASA DE.147.0013

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