Aviation
Consulting & Coaching
Erfahrung aus über 15 Jahren Praxis: ATCC AeroTechnical Consulting & Coaching stellt Ihnen spezialisiertes Fachwissen für die Praxis und Schulung als Beratungsleistung zur Verfügung. Wir passen unsere Leistungen Ihrer Situation und Fragestellung an und stehen Ihnen auch für außergewöhnliche Aufgaben rund um den Bereich Aviation zur Verfügung.
Unsere Standard-Leistungen sind:
- Entwicklung und Optimierung von Prozessen
- Auditierung, Zulassungsvorbereitung und Weiterentwicklung von luftfahrttechnischen Betrieben nach nationalen und internationalen Standards
- Einführung von QM Systemen und Werkzeugen
- Entwicklung von Dokumentation und Einführung von digitaler Vorgabedokumentation
- Einführung von digitaler Signatur und von digitalen Prüfaufzeichnungen
- Anmeldung und Erlangen oder Erweiterung von behördlichen Zulassungen
- Vorbereitung der Organisationen auf entsprechende Zulassungen
Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)
Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)
EASA Anhang 1 (Part M) legt Maßnahmen zum Erhalt der Lufttüchtigkeit fest. Die behördlichen Anforderungen für die Lufttüchtigkeit müssen erfüllt, und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Um als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen anerkannt zu werden, gilt für gewerbliche Luftfahrtunternehmen seit September 2005 der EASA Teil-M.
Ab diesem Zeitpunkt können alle Luftfahrtunternehmen eine eigene Genehmigung als CAMO gem. EASA Teil-M Unterabschnitt G der VO (EU) Nr. 1321/2014 erwerben.
Wir bereiten Ihr Unternehmen auf die behördliche Zulassung vor wie:
- Erstellen eines Handbuches (CAME) für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gem. (Part-M Unterabschnitt G) und Einholung der Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt
- Ausbildung des Personals für die Prüfung der Lufttüchtigkeit gem. Teil-M Unterabschnitt G der VO (EU) Nr. 1321/2014
- Prüfungsvorbereitung und Absolvierung der Prüfung für das vorgesehene Personal, wie gem. EASA Part-M Unterabschnitt G vom Luftfahrt-Bundesamt gefordert
- Erstellung und Durchführung eines, mit dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmten,
- Continuation Trainings für das Personal welches für die Prüfung die Lufttüchtigkeit anerkannt ist, einschließlich des geforderten fortlaufenden Updates wie:
- Neue oder geänderte Luftrechtliche Verfahren, Prozesse, Flugzeug-Herstellerforderungen, etc.
Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Anforderungen an Lufttüchtigkeit und Instandhaltung
Bei Luftfahrzeugen, die gewerbsmäßig für die Beförderung von Personen oder Fracht verwendet werden, trägt der Betreiber die Verantwortung für den Erhalt der Lufttüchtigkeit. Der Betreiber kann die dazu notwendigen Arbeiten selbst durchführen, wenn er als zugelassener Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Anhang 2 (Part-145) anerkannt ist. Alternativ kann er mit der Instandhaltung einen zugelassenen Betrieb beauftragen, eine CAMO (Continuing Airworthiness Management Organisation). In diesem Fall spricht man von einem Luftfahrzeug in einer kontrollierten Umgebung.
In der kontrollierten Umgebung veranlasst die CAMO entweder direkt bei einem zugelassenen Part-145 Instandhaltungsbetrieb, dass die fälligen Arbeiten durchgeführt werden oder teilt dem Eigentümer (oder Betreiber) mit, welche Arbeiten er durchführen lassen muss.
Kontrollierte Umgebung
- Luftfahrzeug hat sich in den letzten 12 Monaten ununterbrochen in (ein und derselben) CAMO(+) befunden
- Prüfung in Übereinstimmung mit Part M Subpart G
- Ausstellung der Form 15b (mit der Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung)
Unkontrollierte Umgebung
- Luftfahrzeug hat sich nicht in einer kontrollierten Umgebung befunden oder wurde von einer CAMO betreut
- Prüfung in Übereinstimmung mit Part M Subpart G und Ausstellung einer Empfehlung
- Behörde prüft die Empfehlung Ausstellung der Form 15a
- Jährliche Prüfung erforderlich
Qualitätsmanagement-System - Qualitätssicherungs-System
Wir helfen Ihnen, die Richtlinien der nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden zu erfüllen
Jedes Luftfahrt-Unternehmen muss gemäß den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde ein funktionelles Qualitätssicherungs-System in seinen Betrieb implementieren.
Wir helfen Ihnen, die Richtlinien der nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden zu erfüllen. Damit unterstützen wir Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu sichern und weiter zu verbessern.
Wir beraten Sie
bei der Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems nach den Vorgaben der Luftfahrt-Behörde und erstellen die nötigen Konzepte nach Ihren individuellen Betrieblichen Anforderungen
Wir überwachen
die Umsetzung des Qualitäts-Managements in Ihrem Unternehmen, führen Überprüfungen-/ Audit´s durch und Erstellen die Untersuchungsberichte/ Vorlagen zum Nachweis für das Luftfahrt-Bundesamt bzw. für Ihre Kunden
Wir entwickeln
bestehende Verfahren werden nach Ihren Vorgaben bzw. nach Genehmigung durch die Behörde geändert, optimiert oder bei Bedarf neu entwickelt. Dazu analysieren wir die bestehenden Verfahren in regelmäßigen Abständen auf Funktionalität und Entwicklungspotential.
Wir erstellen für Sie
die von der Luftfahrt-Behörde veröffentlichten- oder von ATCC weiterentwickelten Qualitätsmanagement-Verfahren, führen eine Konformitäts- und Anwendbarkeits-Prüfung durch und arbeiten bei Bedarf die Neuen Prozesse in Ihr bestehendes Qualitätsmanagement-System ein. Bei Genehmigungsrelevanten Verfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt erfolgt die Beantragung und Einholung der Genehmigung durch ATCC.
Wertgutachten für Flugzeuge und Durchführung von Audits
Lizenzierte Fachspezialisten führen für Sie durch:
- Flugzeug Assessments (Überprüfungen und Zustandsbeurteilungen)
- Auditierung von Instandhaltungs- und Wartungsbetrieben.
Flugzeug-Rücknahme aus dem Lease mit wesentlichen Inhalten
- Zusammenfassung (Kurzbeschreibung als Managemententscheidung)
- Detailierte Zustandsbeschreibung der wichtigsten Flugzeugbaugruppen-und Flugzeugsystemen unterlegt mit Bildmaterial
- Technical Data, Darstellung der Luftfahrzeug Kennzahlen
- AD`s, SB`s, Flugzeiten etc.
- Darstellung der gesichteten Dokumente
Wertgutachten zu Luftfahrzeugen
- Ermittlung des Zeitwertes eines Luftfahrzeuges
- Schadensbegutachtung im Falle von Incidents und Accidents
- Erstellen von detaillierten Untersuchungsberichten
Überprüfung von Instandhaltungsmaßnahmen (Flugzeug-Wartung) durch regelmäßige Audits
- Einsatz der richtigen Werkzeuge, Materialien, Betriebsmittel und Instandhaltungsmethode im Verlauf von jährlich stattfindenden Kontrollen (wie C-Checks), durchgeführt von beauftragten Part-145 Instandhaltungsbetrieben
- Einsatz von qualifiziertem, nach Part-66 ausgebildetem Instandhaltungspersonal während der beauftragten Instandhaltungsarbeiten
Überprüfung und Auswahl der Instandhaltungsbetriebe (weltweit)
- Betrachtung der Instandhaltungsbetriebe auf funktionale Prozesse sowie fristgerechte und richtige Arbeitsausführung, gem. EASA Part-145 / EASA Part-M
- Überprüfung der Flugbetriebe, bei Unregelmäßigkeiten auf Basis von Part-M
